Fördergrundsätze

Die Paul Schiller Stiftung (PSS) unterstützt gemeinnützige Projekte, die

  • eine nachhaltige Entwicklung anstreben,
  • eine integrative Gesellschaft fördern,
  • multiplikative Wirkung haben,
  • aktuell und im allgemeinen Interesse sind.

In der Regel muss ein gefördertes Projekt alle diese Anforderungen erfüllen und es darf kein Ausschlussgrund vorliegen.

Fördergrundsätze (deutsch)
Principes de l’aide financière (français)
Principi dell’aiuto finanziario (italiano)

Die Paul Schiller Stiftung unterstützt auch das persönliche Engagement von Einzelpersonen und Gruppen.

Die Mittel der Paul Schiller Stiftung sollen nicht zur Entlastung der öffentlichen Hand eingesetzt werden, sondern fördern neuartige und ergänzende Projekte auf privater und institutioneller Basis.


Förderbereiche

Der Stiftungsrat der Paul Schiller Stiftung hat die Förderbereiche am 29. Juni 2022 teilweise angepasst.

Soziales und Gesellschaft

Die Paul Schiller Stiftung setzt sich für eine integrative Gesellschaft ein. Sie stärkt die Teilhabe und die Chancengleichheit aller Bevölkerungsgruppen – Kinder, Jugendliche und Älteren – aller Ethnien und Religionsgemeinschaften. Gefördert wird auch die unabhängige und kritische Auseinandersetzung mit aktuellen Zeitfragen.

Kindheit und Jugend  
(Bis auf Weiteres können wir keine Gesuche für diesen Förderbereich entgegennehmen, da die finanziellen Mittel ausgeschöpft sind)

Gefördert werden Projekte in den Bereichen

  • Information und Sensibilisierung für Kinderrechte und deren Umsetzung,
  • Primäre Grundbedürfnisse und Entwicklungsbedingungen von Kindern mit Fokus auf Schutz, Sicherheit und Partizipation,
  • Stärkung der Bildungschancen von Kindern durch Frühförderung bis zur Unterstufe,
  • Kindgerechte Raumplanung und Projektentwicklung sowie Baurealisierung durch Information, Sensibilisierung und Befähigung von zuständigen Fachpersonen,
  • Gute Aktionsraumqualität im Wohnumfeld von Kindern und Jugendlichen mit Schwerpunkt Recht auf Spiel und Freizeit.

Alter
Gefördert werden Projekte, welche

  • die Rahmenbedingungen für die Erreichung einer guten Betreuungsqualität von älteren oder an Demenz erkrankten Menschen verbessern,
  • die Teilnahme von älteren oder an Demenz erkrankten Menschen am sozialen Leben aufrechterhalten.

Hirnverletzte Menschen (Fonds Alice Zimmermann)
Gefördert werden Vorhaben von Organisationen für hirnverletzte Menschen, welche Angebote in den Bereichen Ergotherapie, Malen, Tanzen, Krafttraining usw. umfassen bzw. den Zugang für hirnverletzte Menschen ermöglichen.

Ethnien und Religionsgemeinschaften
Gefördert werden Projekte, die

  • sich dem Dialog und dem partnerschaftlichen Zusammenleben zwischen Religionsgemeinschaften, Ethnien und Nationalitäten in der Schweiz widmen.

Informiertheit und die Auseinandersetzung mit zeitaktuellen Fragen
Gefördert werden Projekte, die

  • das Verständnis für Zeitgeschichte und Zukunftsfragen stärken und die kritische Auseinandersetzung und den Diskurs fördern,
  • die Medienqualität verbessern.
Kultur

Die Paul Schiller Stiftung setzt sich für die kulturelle Teilhabe ein. Unterstützt werden Projekte, die den Zugang zu Kultur vermitteln, die Auseinandersetzung und Lernen mit Kultur und Kunstschaffen ermöglichen.

Die PSS fördert zu diesem Zweck Kulturprojekte mit einem methodischen, innovativen künstlerisch-kulturellen Vermittlungsansatz, die auf

  • der Basis einer pädagogischen Konzeption die Mitwirkung und Betätigung von Kindern und Jugendlichen beinhalten und ihnen ermöglichen, sich nach eigenen Vorstellungen künstlerisch kreativ auszudrücken.
  • einem Konzept aufbauen, der kulturellen Partizipation und der Verständigung zwischen Menschen unterschiedlicher sprachlicher und kultureller Herkunft dienen.

Projekte, die mehrere dieser Ziele verfolgen, werden bevorzugt.

Natur und Ressourcen

Der Umgang mit Natur und Ressourcen sollte so effizient, schonend und nachhaltig wie möglich sein. Deshalb engagiert sich die Paul Schiller Stiftung genauso für die Vermittlung von Naturwissen wie für den Schutz von Lebensräumen und eine nachhaltige Bodennutzung und Raumentwicklung. Die Projekte können forschungs-, konzept- oder praxisorientiert sein.

Nachhaltige Bodennutzung und Raumentwicklung
Unterstützt werden Projekte, welche darauf ausgerichtet sind, die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang zu bringen. Die PSS fördert zu diesem Zweck

  • eine biodiversitätsfreundliche, standortangepasste Landwirtschaft durch Beiträge an Bildungs- und Beratungsangebote für Landwirt:innen sowie durch die Unterstützung einer zielgerichteten landwirtschaftlichen Forschung und Praxisentwicklung,
  • die Erarbeitung von Grundlagen für eine nachhaltige Raumentwicklung.

Wissen über Natur und natürliche Lebensgrundlagen
Die PSS strebt an, dass die Menschen sich für die Natur begeistern und einsetzen und dass sie sich befähigt fühlen, sich in Debatten einzubringen. Die PSS unterstützt dafür

  • Bildungsangebote zur Förderung der Lebensraum und Artenkenntnisse sowie zur Ressourcenschonung,
  • Bildungsangebote, die Öffentlichkeit, Wirtschaft und Politik mit ökologischen Fragestellungen zusammenbringen.

Die PSS ist zudem Herausgeberin der Schriftenreihe für Natur und Landschaft und veröffentlicht Monographien zu Themen an der Schnittstelle zwischen Forschung und Praxis.

Schutz von Lebensräumen und Wildtieren
Gefördert werden massnahmen- und forschungsorientierte Projekte, welche die

  • biologische Vielfalt in der Schweiz fördern,
  • Lebensräume gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sichern, aufwerten und vernetzen,
  • den Erhalt von kulturgeschichtlich und ökologisch wertvollen Landschaftsstrukturen ermöglichen.

Zoologische Gärten und Tierparks
Die PSS fördert zoologische Gärten und Tierparks, die im Einklang mit der Welt-Zoo-Natuschutzstrategie tätig sind. Unterstützt werden

  • Lebensraumanlagen im Sinne von Naturschutzzentren
  • Zoopädagogische Projekte
  • Infrastrukturanlagen zur Förderung der Tiergesundheit

Was wird nicht gefördert?

Was die Paul Schiller Stiftung nicht unterstützt

  • Projekte derselben Institution innerhalb von 24 Monaten nach einer erfolgten Vergabungszusage
  • Bedarfsleistungen an Einzelpersonen
  • Stipendien
  • Beiträge an Jubiläen und Preise
  • Beiträge an Sammelorganisationen; die PSS leistet nur direkte Beiträge an Projekte bzw. an deren Trägerschaften
  • Permanente Ausstellungen in Museen
  • Bauvorhaben, ausser im Zusammenhang mit Entwicklungskonzepten für wirtschaftlich schwache Regionen des Berggebiets und des ländlichen Raums
  • Projekte, die zum Zeitpunkt der Vergabesitzungen des Stiftungsrates bereits stattgefunden haben oder gestartet wurden (Vergabesitzungen finden jeweils im Mai und November statt)
  • Projekte im Ausland werden nur unterstützt, wenn sie durch eine dem Stiftungsrat der Paul Schiller Stiftung bekannte Person / Institution in der Schweiz betreut und mitverantwortet werden

Förderbeispiele

In den Leistungsberichten finden Sie die von der Paul Schiller Stiftung unterstützten Projekte.

Zu den Leistungsberichten